Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Baustein der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht, kurz GEAK Plus, spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und bietet massgeschneiderte Sanierungsvorschläge. Sowohl der Bund als auch die Kantone fördern die Erstellung des GEAK Plus und die anschliessende Umsetzung der empfohlenen Massnahmen.
Im Jahr 2025 gibt es einige Neuerungen und Aktualisierungen in den Förderprogrammen, die für Haus- und Liegenschaftsbesitzer von Interesse sind.
Bundesweite Förderungen
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt seit Jahren die energetische Sanierung von Gebäuden. Im Jahr 2023 wurden Fördermittel in Rekordhöhe von rund 528 Millionen Franken ausbezahlt, was eine Steigerung von 25% gegenüber dem Vorjahr darstellt. Ein signifikanter Teil dieser Mittel floss in die Erstellung von GEAK Plus-Berichten. (1)
Ab 2025 wird zusätzlich zum bestehenden Gebäudeprogramm ein zeitlich befristetes Impulsprogramm eingeführt. Dieses fokussiert auf Bereiche, die bisher weniger im Mittelpunkt standen, wie die Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz und den Ersatz fossiler Heizungen in Mehrfamilienhäusern. Auch der Austausch ineffizienter Elektroheizungen durch moderne, erneuerbare Heizsysteme wird besonders gefördert. (2)

Kantonale Förderungen
Die Förderbedingungen für den GEAK Plus variieren je nach Kanton. Viele Kantone haben ihre Programme für 2025 aktualisiert:
Kanton Zürich: Der Kanton Zürich fördert die Erstellung eines GEAK Plus mit CHF 1'000 für Einfamilienhäuser und CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser.
Wichtig ist, dass der GEAK Plus-Bericht vor der Online-Erfassung des Gesuchs für Wärmedämmung vorliegen muss, sofern der voraussichtliche Förderbeitrag CHF 10'000 oder mehr beträgt. Mehr Information hier.
Kanton Thurgau: Im Kanton Thurgau werden für Ein- und Zweifamilienhäuser CHF 1'000, für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen sowie Hotels CHF 1'500 und für Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Verkaufsgebäude und Restaurants CHF 2'000 für die Erstellung eines GEAK Plus gewährt. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50% der Kosten. Mehr Informationen hier.
Kanton Luzern: Der Kanton Luzern unterstützt die Erstellung eines GEAK Plus. Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab CHF 10'000 pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen. Mehr Information hier.
Es ist zu beachten, dass die Förderbedingungen und -beträge je nach Kanton unterschiedlich sind und regelmässig aktualisiert werden. Einige Kantone haben spezifische Anforderungen, wie beispielsweise die Vorlage eines GEAK Plus bei bestimmten Fördergesuchen oder die Einhaltung von Fristen.
Empfehlungen für Haus- und Liegenschaftsbesitzer
Aktuelle Informationen einholen: Da sich Förderbedingungen ändern können, ist es ratsam, die aktuellen Informationen direkt bei den kantonalen Energiefach-stellen oder auf deren Websites einzuholen.
GEAK Plus erstellen lassen: Ein GEAK Plus bietet nicht nur eine detaillierte Analyse des energetischen Zustands Ihres Gebäudes, sondern ist oft auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Zudem profitieren Sie von massgeschneiderten Sanierungsvorschlägen.
Fördergesuche rechtzeitig einreichen: Achten Sie darauf, Fördergesuche vor Beginn der Sanierungsarbeiten und innerhalb der vorgegebenen Fristen einzureichen. Einige Kantone verlangen die Vorlage des GEAK Plus bereits vor der Antragstellung für bestimmte Fördermassnahmen.
Die energetische Sanierung Ihres Gebäudes mit Unterstützung des GEAK Plus und der verfügbaren Förderprogramme trägt nicht nur zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie und erhöht den Wohnkomfort. Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten und planen Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen noch heute.
Quellen: