Eigenmietwert und GEAK Plus
- GEAK | Energieberatung
- 14. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
"Renovationen vor 2028“ bezieht sich aktuell vor allem auf Planungen und steuerliche
Rahmenbedingungen.

Hier die wichtigsten Infos und Hintergründe:
1. Steuerlicher Hintergrund in der Schweiz
Die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde 2025 in einer Volksabstimmung beschlossen und soll voraussichtlich ab 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Bis dahin gilt das alte System weiter, inklusive des Steuerabzugs für Unterhalts‐ und Renovationskosten.
2. Warum viele Renorvationen vor 2028 geplant werden
Weil Schweizer Hausbesitzer/innen noch bis Ende 2027 steuerliche Abzüge geltend machen können, planen viele Hauseigentümer ihre Projekte jetzt vor zu verlegen.
Dazu gehören beispielsweise:
Sanierungen der Gebäudehülle wie Fassade, Fenster, Dach
Austausch von Haustechnik wie Heizung oder Haustechnik
Energie‐Effizienz‐Massnahmen
Wege, Terrassen, Aussenanlagen. Diese Vorzieheffekte betreffen alle handwerklichen Gewerke.
Steuerliche Vorteile nutzen
Werterhaltende Renovationen (z. B. Storen, Fenster, Fassaden) dürfen bis Ende 2027 steuerlich abgezogen werden. Nach 2028 entfallen viele dieser Abzüge komplett – deshalb lohnt es sich insbesondere bei grösseren Projekten, die Arbeiten noch vor 2028 auszuführen.
4. Konsequenzen für Bauwirtschaft und Handwerk
Experten und Bauverbände erwarten in den Jahren 2026–2027 einen hohen Renovationsbedarf und starke Nachfrage nach Handwerkern. Das kann zu vollen Auftragsbüchern und längeren Wartezeiten führen.
Kurz gesagt:
Viele Hauseigentümer in der Schweiz planen ihre Renovationen bewusst noch vor dem Jahr 2028, um die aktuell noch geltenden steuerlichen Abzüge voll auszuschöpfen.

