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Sonnenkollektoren
  • GEAK | Energieberatung

Energieverordnung wird angepasst

Der Regierungsrat Basel-Stadt beschliesst am 15. September 2020 eine Teilrevision der Verordnung zum Energiegesetzt (EnV) vom 1. Oktober 2017. Die neue EnV tritt per 1. Oktober 2020 in Kraft.


Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

Eigenstromerzeugung, die Übergangslösungen beim Heizungsersatz, Kontrollintervalle für Heizungen, sowie Förderbeiträge.




"Eigenstromerzeugung

Die Pflicht, auf Neu- und Anbauten eine PV-Anlage zur Stromproduktion bereits ab einer Energiebezugsfläche von 50 m2 zu installieren, wurde gelockert. Neu liegt die Grenze bei 200 m2. Mit dieser neuen Mindestgrösse können z. B. 2 kWp-Anlagen realisiert werden; für Anlagen mit dieser Leistung richtet der Bund eine Einmalvergütung aus. Bei Gesamtsanierungen und Dachsanierungen kantonaler Gebäude sollen grundsätzlich PV-Anlagen installiert werden, um das Potenzial zur Eigenstromproduktion auf kantonseigenen Liegenschaften besser auszunutzen.


Übergangslösungen beim Heizungsersatz

Eine Entschärfung im Bereich Öl- und Gasheizungsersatz ergibt sich durch den seit April 2020 geltenden Teilrichtplan Energie. In Gebieten, die sich laut Energierichtplan für Fernwärme und Wärmeverbünde eignen, wo ein An- resp. Zusammenschluss heute aber noch nicht möglich ist, sind Übergangslösungen mit fossil betriebenen Heizungen unter klar umrissenen Voraussetzungen temporär zugelassen.


Kontrollintervalle für Heizungen

Anpassungen an der Luftreinhalteverordnung des Bundes wirken sich auf die Praxis der kantonalen Feuerungskontrolle aus. Öl-, Gas- und Holzzentralheizungen werden nun schweizweit einheitlich alle zwei resp. vier Jahre kontrolliert. Neu werden auch Einzelraumfeuerungen wie Cheminée-Öfen einer periodischen visuellen Kontrolle unterzogen.


Förderbeiträge

Neu werden für folgende Massnahmen Förderbeiträge ausgerichtet:

Bisher wurden nur Minergie-P-Neubauten unterstützt, neu profitieren auch umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat. Damit wird ein dringend notwendiger, zusätzlicher Anreiz für Gesamtsanierungen gesetzt. Nicht nur Energiegrossverbraucher, auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Zielvereinbarung mit einer akkreditierten Organisation abzuschliessen. Mit dem Instrument der massgeschneiderten Zielvereinbarung wird eine energetische Betriebsoptimierung somit auch für KMU attraktiv. Neu wird das Erstellen von Wärmenetzen finanziell unterstützt, nicht nur der einzelne Anschluss an ein Fernwärmenetz. Dies ist dort von Interesse, wo gemäss Energierichtplan kein Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist und kleine Wärmeverbünde eine gute Alternative zu teuren Einzellösungen darstellen."



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