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Sonnenkollektoren
  • GEAK | Energieberatung

Warum Energieeffizienz jede Schweizerin & jeden Schweizer etwas angeht.

Aktualisiert: vor 7 Tagen

Das Schweizer Stimmvolk hat Ende Mai 2017 das revidierte Energiegesetz angenommen, das dazu dienen soll, erneuerbare Energien in der Schweiz zu fördern und die Energieeffizienz zu erhöhen.


Somit soll die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien, wie beispielsweise Erdgas, reduziert werden um erneuerbare, einheimische Energien zu fördern.


Das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, kurz UVEK genannt, informiert hier laufend über wichtigsten Massnahmen im Schweizer Energiegesetz.


Wir haben für Schweizer Haus- und Liegenschaftenbesitzer unten stehend einen Artikel zusammen getragen, worum es im Schweizer Energiegesetz geht, welche Fördermittel für Sanierungsmassnahmen Bund und Kantone gewähren und was Immobilienbesitzer tun können, um die Energieeffizienz Ihrer Liegenschaft zu steigern.


Berechnung des Energieverbrauchs einer Liegenschaft für GEAK
Berechnung des Energieverbrauchs einer Liegenschaft

Wenn es um die eigene Liegenschaft und die Energieeffizienz in der eigenen Immobilie geht, bedeutet das nicht nur, gute Fenster für geringeren Wärmeverlust zu haben. Gute Fenster senken zwar den Energieverbrauch eines Gebäudes und minimieren somit die Heizkosten, doch führen besonders veraltete Heizungsanlagen oder schlechte Isolierungen in Liegenschaften zu höheren und unnötigen Heizungskosten.


Das Bundesamt für Energie veröffentlicht Ende 2018 eine Analyse über den Schweizer Energieverbrauch der Privaten Haushalte von 2000 bis 2017. Hier zeigt es auf, dass die Preise in der Schweiz für Heizöl, Erdgas, Fernwärme und Energieholz seit 2000 sehr stark gestiegen sind. Auch zeigt die Analyse zu inländischem Endenergieverbrauch in Schweizer Privathaushalten, dass sich die Energiepreise uneinheitlich entwickeln, doch Preise für Elektrizität und Treibstoffe seit 2000 leicht ansteigen.


In Schweizer Privaten Haushalten entfallen zwischen 2000 und 2017 über zwei Drittel, genau 67,5 Prozent, des Energieverbrauchs auf die Raumwärme, hauptsächlich eingesetzt in fest installierten Heizanlagen.


CO2-Ausstoss im neuen Energiegesetz

Der CO2-Ausstoss spielt beim neuen Energiegesetz ebenfalls eine wichtige Rolle:

der CO2-Ausstosssoll bei Gebäuden durch Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr langfristig erheblich reduziert werden.


In der Schweiz sind Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Über eine Million Schweizer Häuser sind nicht oder kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig. Zwei Drittel der Schweizer Gebäude sind noch immer fossil oder elektrisch beheizt.


Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Kantonen Globalbeiträge an Massnahmen und unterstützt die langfristige Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden-Projekten zur direkten Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung für Immobilien- und Liegenschaftenbesitzer die für Ihr Gebäude einen Gebäudeenergieausweis der Kantone, den sogenannten GEAK bekommen, erhalten von Bund und Kanton Fördergelder.


Deshalb kann eine Sanierung Energieeffizienz gewährleisten, da der Wärmebedarf dank besserer Isolierung und Dämmung um mehr als die Hälfte gesenkt werden kann. Durch den Umstieg von einer fossilen Heizung auf erneuerbare Energien können die CO2-Emissionen auf nahezu null gesenkt werden.


Hier kommt das Gebäudeprogramm zum tragen: Je nach Kanton werden energetische Massnahmen gefördert, beispielsweise die Dämmung von Dächern und Fassaden, die Nutzung von Abwärme, die Investition in erneuerbare Energien, sowie Neu- oder Ersatzneubauten nach Minergie-P/A.



Bund und Kantone gewähren Fördermittel für folgende Sanierungsmassnahmen

Seit 2010 gewährt das Gebäudeprogramm Fördermittel für folgende Sanierungs- und Umbaumassnahmen:

  • Wärmedämmung von Bestandsgebäuden,


  • Installation von Haustechnikanlagen: Heizsysteme, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden (Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Solarkollektoren), aber auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung,


  • Systemsanierungen, d. h. umfassende Gebäudesanierungen (z. B. Minergie-Sanierungen) sowie energetische Sanierungen, bei denen das Haus als Gesamtsystem mit Massnahmen an Gebäudehülle und Haustechnik energetisch aufgewertet wird (Verbesserung der GEAK-Klassierung),


  • Bau und Erweiterung von Anlagen zur zentralen, hausübergreifenden Wärmeversorgung von Gebäuden mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme (Heizzentralen sowie Wärme- und Energienetze),


  • Hocheffiziente Neubauten.



Fördergelder

In 2018 werden 211 Millionen Schweizer Franken an Fördergeldern ausbezahlt, was ein Fünftel mehr gegenüber 2017 ausmacht. Stark angestiegen sind besonders Sanierungsprojekte, bei denen die Gebäudehülle umfassend oder in einer grösseren Etappe energetisch saniert wird. Mit den geförderten Massnahmen können über deren Lebensdauer 5,4 Milliarden kWh und 1,3 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.



Was können Sie also als Immobilienbesitzer tun um die Energieeffizienz in Ihrer Liegenschaft zu steigern?

Der erste Schritt ist der GEAK.


Der Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, ist vergleichbar mit einem Energieetikette für Haushaltsgeräte und zeigt anhand einer Klassifizierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist. Sie als Liegenschaften- und Immobilienbesitzer erhalten somit eine Bewertung der Energieeffizienz Ihrer Liegenschaft. Diese umfasst die Gebäudehülle, die Gebäudetechnik und die elektrischen Einrichtungen.


Der GEAK enthält ebenso Empfehlungen zu konkreten Massnahmen, wie Sie als Hausbesitzer die Energieeffizienz ihrer Liegenschaft verbessern und erneuerbare Energien einsetzen können.




 

Quellen:

2.197 Ansichten
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